Da die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Zwickau gestern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, treten ab dem 27.05.2021 nun die folgenden Regelungen in Kraft:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum: unter freiem Himmel: 2 Haushalte; max. 10 Personen; in geschlossenen Räumen: max. 5 Personen; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Genesene und zweifach Geimpfte werden dabei nicht berücksichtigt
  • Ausgangssperre: aufgehoben
  • Baumärkte und Fahrzeug- und Fahrradersatzteilstellen: im Regelbetrieb geöffnet; kein Negativtest oder Termin mehr notwendig
  • Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen medizinisch notwendige Dienstleistungen): geöffnet; Kontakterfassung und tagesaktueller Test
  • Außengastronomie: geöffnet; Terminvergabe und Kontakterfassung; maximal zwei Hausstände an einem Tisch mit tagesaktuellem Negativtest
  • Ferienwohnungen und Campingplätze: geöffnet; Kontakterfassung und tagesaktueller Negativtest
  • Versammlungen: ortsfest; unter freiem Himmel bis maximal 1000 Personen; nach Sächsischen Versammlungsgesetz
  • Kulturstätten wie beispielsweise Museen und Theater: geöffnet; Terminvergabe, Kontakterfassung und tagesaktueller Negativtest
  • Kontaktfreier Sport in Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außenanlagen: möglich; Kontakterfassung; tagesaktueller Negativtest; besonderer Sport wie beispielsweise Dienstsport wird erweitert zugelassen
  • Botanische und Zoologische Gärten, Tierparks sowie Führungen im Außenbereich: geöffnet; max. 10 Personen; Kontakterfassung; tagesaktueller Negativtest
  • Unterricht durch freiberufliche Musikpädagogen, Kunst,- Musik- und Tanzschulen: möglich; Kontakterfassung; tagesaktueller Negativtest
  • Beerdigungen: max. 30 Personen; ab 10 Personen besteht Testpflicht

Die Testpflicht entfällt in den jeweiligen Bereichen für vollständig Geimpfte und Genesene gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung  (SchAusnahmV) vom 4. Mai 2021 und § 9 Abs. 6 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO).

Quelle: https://www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau(Stand: 26.Mai 2021)