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Ein Haushalt der Prioritäten – und der ehrlichen Fragen

verfasst am 26.08.2026
Jan Loeffler Plenum 2026 09

Das Etatrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Mit der Einbringung des Doppelhaushalts 2027/2028 am 26. August 2026 hat der Sächsische Landtag dieses Recht – und die Verantwortung, die daraus erwächst – wieder in die Hand genommen. Für die CDU-Fraktion habe ich als haushalts- und finanzpolitischer Sprecher die Einbringung begleitet.

Über kaum eine Entscheidung wird in diesem Haus so lange und so gründlich beraten wie über den Haushalt, und das aus gutem Grund: In ihm entscheidet sich, was diesem Land wichtig ist. Wie viel wir in Straßen, Schulen und Forschung investieren. Was unsere Kommunen leisten können. Und welche Lasten wir kommenden Generationen übergeben. Weil sich das in einer Plenarrede nur andeuten lässt, will ich hier ausführlicher darstellen, worum es in den kommenden Monaten geht – und warum dieser Haushalt aus meiner Sicht ein Haushalt der Prioritäten ist und kein Haushalt der Wünsche.

Die Ausgangslage: Es wird schwieriger, nicht leichter

Es wird von Haushalt zu Haushalt schwieriger, in Sachsen einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Man muss den Regierungsentwurf nur aufmerksam lesen, dann spricht er eine deutliche Sprache: Die Haushaltsausgleichsrücklage wird weiter aufgezehrt – 293 Millionen Euro im Jahr 2027 und 541 Millionen Euro im Jahr 2028. Es sind globale Minderausgaben veranschlagt, das heißt: Die Ressorts müssen im Vollzug Einsparungen erwirtschaften, die im Plan noch nicht konkret hinterlegt sind. Und erstmals in dieser Form ist eine strukturelle Kreditaufnahme vorgesehen, die die Änderung des Grundgesetzes eröffnet hat.

Ich sage offen: Als der Bund diese Tür geöffnet hat, habe ich kein „Hurra!“ gerufen. Meine Überzeugung ist, dass uns diese Öffnung auf lange Sicht mehr schadet, als sie nützt. Umso größer ist die Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers, mit Bedacht damit umzugehen. Deshalb steht dieser Satz am Anfang: Verschuldung ist keine Dauerlösung.

Denn die Aufgabe von Politik ist es zuallererst, mit dem Geld auszukommen, das zur Verfügung steht. Wer das Paradies auf Erden verspricht, erzeugt eine Spirale aus Versprechungen, Enttäuschungen und am Ende Politikverdruss. Der Wohlstand einer Gesellschaft bemisst sich nicht an immer neuen staatlichen Segnungen, sondern daran, was wir gemeinsam erwirtschaften. Was wir brauchen, ist ein eingeschwungener Zustand auf einem niedrigeren Niveau – und den Mut, das auszusprechen.

Der Rahmen in Zahlen

Der Regierungsentwurf umfasst rund 53,5 Milliarden Euro: 26,46 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 27,01 Milliarden Euro im Jahr 2028. Gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt mit rund 50,2 Milliarden Euro ist das zahlenmäßig wieder ein Rekordhaushalt.

Nur: Dieser Rekord ist ein nominaler. Real bleibt nach den kumulierten Preissteigerungen der vergangenen Jahre und nach den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst kein zusätzlicher Spielraum. Die Größe eines Haushalts ist kein Qualitätsmerkmal – entscheidend ist, was mit dem Geld geschieht. Von den 3,3 Milliarden Euro Mehrvolumen gegenüber dem Doppelhaushalt 2025/2026 entfallen allein rund 1,3 Milliarden Euro auf den kommunalen Finanzausgleich, 0,7 Milliarden Euro auf die Tilgung der Corona-Notlagenkredite und rund 0,9 Milliarden Euro auf Personal, laufende Zuschüsse sowie Versorgung und Beihilfe. Von „Verteilungsspielraum“ kann also keine Rede sein.

Kennzahl
Haushaltsvolumen

Kreditaufnahme – und die Frage nach der Tilgung

Der Entwurf sieht eine Nettokreditaufnahme von bis zu 727,9 Millionen Euro pro Jahr vor, insgesamt also rund 1,456 Milliarden Euro. Das ist eine erhebliche Summe, und wir sollten sie nicht kleinreden. Rund die Hälfte davon kommt den Kommunen zugute – das war für uns als Union die Bedingung, diesen Weg überhaupt mitzugehen. Wer vor Ort die Lasten trägt, muss handlungsfähig bleiben.

Zugleich benenne ich eine offene Flanke: Weder der Regierungsentwurf noch die Mittelfristige Finanzplanung sehen bislang eine Tilgung dieser strukturellen Verschuldung vor. Wenn sich ein Parlament entscheidet, Kredite aufzunehmen, dann gehört die Frage der Rückführung von Anfang an mit auf den Tisch. Sonst reduzieren allein die Zinslasten den politischen Gestaltungsspielraum künftiger Jahre. Kredite dürfen keine Ewigkeitsschulden sein. Diese Frage werden wir im parlamentarischen Verfahren aufwerfen.

Positiv festzuhalten ist auf der anderen Seite: Die Zuführungen an den Generationenfonds bleiben ungeschmälert, die Vorsorge für die Pensionslasten von morgen wird nicht angetastet. Und die im Zusammenhang mit dem Corona-Bewältigungsfonds aufgenommenen Kredite werden verfassungsgemäß weiter getilgt. Das ist gelebte Generationengerechtigkeit – auch wenn sie keinen Beifall bringt.

Eckdaten

Vier Prioritäten: Investitionen, Bildung, Sicherheit, Kommunen

Politikgestaltung heißt nicht „mehr Geld“, sondern klug mit dem umzugehen, was da ist. Vier Prioritäten sind in diesem Entwurf klar erkennbar.

  • Investitionen. Die Investitionsausgaben steigen von 3,18 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 3,21 Milliarden Euro 2027 und 3,25 Milliarden Euro 2028. Hinzu kommen jährlich rund 403 Millionen Euro aus dem Sachsenfonds, gespeist aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Damit steigt die Investitionsquote auf 13,5 Prozent im Jahr 2027 und 13,4 Prozent im Jahr 2028 – nach 11,9 Prozent im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2025. Sachsen liegt damit im Ländervergleich weiterhin vorn. Das ist die richtige Reihenfolge: erst investieren, dann konsumieren. Eine kaputte Brücke wird nicht dadurch besser, dass der Haushalt ausgeglichen ist.

Zur Einordnung: Dem Freistaat stehen aus dem Bundes-Sondervermögen über zwölf Jahre insgesamt 4,838 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 1,52 Milliarden Euro sind für Investitionsmaßnahmen des Landes vorgesehen, rund 2,83 Milliarden Euro für Städte, Gemeinden und Landkreise, dazu ein Vorwegabzug von zehn Prozent für Vorhaben im gemeinsamen Landes- und Kommunalinteresse.

  • Bildung und Forschung. Die Ausgaben wachsen von 8,15 Milliarden Euro auf 8,59 Milliarden Euro 2027 und 8,66 Milliarden Euro 2028. Das ist rund ein Drittel des Gesamthaushalts. Sachsen hat keine Rohstoffe – Sachsen hat kluge Köpfe. Der Strukturwandel in den Hochtechnologie-Clustern und die Transformation der Automobil- und Zulieferindustrie brauchen eine exzellente akademische und berufliche Bildungs- und Forschungslandschaft.
  • Innere Sicherheit. Die Ausgaben für Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz, Katastrophen- und Brandschutz sowie zivile Verteidigung wachsen zwischen 2026 und 2028 von 1,2 auf 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Kernaufgaben des Staates kürzt man nicht.
  • Kommunen. Die Zuweisungen steigen von rund 8,14 Milliarden Euro auf 9,0 Milliarden Euro 2027 und 8,93 Milliarden Euro 2028. Dazu kommen jährlich 256 Millionen Euro an kommunalen Investitionszuweisungen aus dem Sachsenfonds. Die Kommunalzuweisungsquote erreicht damit 34,6 Prozent im Jahr 2027 und 33,7 Prozent im Jahr 2028. Dazu ausführlich im nächsten Abschnitt.
Bildung und Forschung
Einzelplanuebersicht

Der kommunale Finanzausgleich: eine große Lösung

Der kommunale Finanzausgleich ist in diesem Doppelhaushalt der vielleicht wichtigste Einzelpunkt – und er ist gelungen. Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, sich mit der kommunalen Familie zu verständigen. Diese Einigung löst nicht alle Probleme; das behauptet auch niemand. Aber sie ist eine tragfähige Lösung, die die Leistungsfähigkeit von Kommunen und Land in einer schwierigen Zeit erhält. Mein Dank gilt allen Beteiligten, auf beiden Seiten des Tisches.

Der kommunale Finanzausgleich wächst gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt um 1,3 Milliarden Euro. Die Einigung umfasst dabei 930 Millionen Euro, die über das bestehende Regelwerk hinausgehen; zusätzlich stellt der Freistaat 830 Millionen Euro aus Landesmitteln bereit.

Die wesentlichen Bausteine im Einzelnen:

  • Soziallastenausgleich: neu eingeführt im Umfang von 322 Millionen Euro jährlich. Landkreise und kreisfreie Städte werden bei den steigenden Sozialausgaben entlastet. Die Verteilung orientiert sich vor allem an der Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften; kreisfreie Städte und Landkreise erhalten zusätzlich feste Vorwegausgleiche.
  • Kita-Landespauschale: Anhebung um 367 Euro je neunstündig aufgenommenem Kind, eine Entlastung der Städte und Gemeinden um rund 90 Millionen Euro. Entscheidend ist die künftige Dynamisierung entsprechend der Betriebskostenentwicklung – das Land trägt sein Drittel damit auch bei steigenden Kosten dauerhaft mit.
  • Wohngeldentlastung: Die lange umstrittene Weitergabe wird durch eine feste Landeszuweisung im Soziallastenausgleich ersetzt.
  • Befrachtungen aufgehoben: Die Mitfinanzierungsanteile bei Brandschutz, Schulhausbau sowie Wasser und Abwasser werden aus dem SächsFAG herausgelöst; die Brandschutzförderung erfolgt künftig regelgebunden außerhalb des Finanzausgleichs.
  • Gewässerlastenausgleich wird finanziell abgesichert und fortgeführt; neu eingeführt wird ein
  • Kurlastenausgleich von 7 Millionen Euro jährlich, hälftig finanziert aus SächsFAG und Landeshaushalt.
  • Digitale Endgeräte: Die Kommunen werden von 2026 bis 2030 von der Finanzierung der Ersatzbeschaffung freigestellt – rund 3,5 Millionen Euro Entlastung pro Jahr.
  • Investitionsbooster: Die Überkompensation der Kommunen wird vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz freigestellt, was ihnen in 2027/2028 Mehreinnahmen von 80 Millionen Euro belässt.

So richtig diese Einigung ist – eine Wahrheit gehört dazu: Bei bundesweit steigenden Sozialausgaben bleibt der Handlungsdruck auf Bundesebene bestehen. Die Länder können nicht dauerhaft den Reparaturbetrieb für ausbleibende Kompensationen übernehmen. Auch das werden wir weiter deutlich machen.

Für die CDU-Fraktion wird unser innenpolitischer Sprecher Ronny Wähner den kommunalen Finanzausgleich im Plenum im Einzelnen behandeln. Uns ist wichtig, dass von diesem Haus ein Zeichen ausgeht: Wir stehen in dieser herausfordernden Zeit gemeinsam mit unseren Kommunen an einer Seite. Denn dort entscheidet sich, ob die Kita öffnet, ob die Schule saniert wird, ob die Feuerwehr ausrücken kann. Der Freistaat ist nur so stark wie seine Städte, Gemeinden und Landkreise.

Eckpunkte FAG
Soziallasten FAG
Einnahmen FAG

Personal: der eigentliche strukturelle Befund

Wenn man diesen Haushalt auf seinen Kern reduziert, landet man beim Personal. Die Personalausgaben steigen von 6,66 Milliarden Euro im Jahr 2026 über 6,78 Milliarden Euro 2027 auf 7,05 Milliarden Euro im Jahr 2028 – im Wesentlichen aufgrund der Tarifabschlüsse. Damit ist über ein Viertel des Gesamtetats gebunden, bevor im Landtag auch nur eine einzige politische Entscheidung getroffen wurde. Die Personalausgabenquote liegt bei 25,6 Prozent (2027) und 26,2 Prozent (2028).

Deshalb setzt der Entwurf den mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 begonnenen Kurswechsel fort. Erstmals seit 2016 gibt es nicht nur einen Stopp des Stellenaufwuchses, sondern einen tatsächlichen Abbaupfad:

  • 523 Stellen entfallen bis Ende 2028 – 262 im Jahr 2027, 261 im Jahr 2028.
  • Bis 2040 sollen insgesamt 8.721 Stellen wegfallen, das entspricht rund 10 Prozent aller Stellen.
  • Betrachtet werden ausschließlich Dauerstellen im Personalsoll A und C – ohne Ausbildung und ohne Projektstellen.
  • Der Abbau erfolgt ohne betriebsbedingte Kündigungen: Bis 2038 scheiden nach dem Personalstrukturbericht rund 37.000 Beschäftigte des Freistaates altersbedingt aus. Diese natürliche Fluktuation macht den Weg überhaupt erst gangbar.
  • Maßstab ist die demografische Entwicklung der arbeitsfähigen Bevölkerung, nicht ein Sparziel auf dem Papier. In den zentralen Bereichen Schule, Polizei und Justiz liegen fachliche Personalbedarfsprognosen zugrunde – es ist also ausdrücklich kein Abbau mit dem Rasenmäher.

Ehrlich muss man dabei zwei Dinge sagen. Erstens: Kurzfristig entlastet dieser Stellenabbau den Haushalt nicht. Die Tarifsteigerungen überkompensieren ihn, die Personalausgaben wachsen nominal weiter. Zweitens: Genau deshalb ist er richtig. Wer heute nicht beginnt, bürdet den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern der 2030er- und 2040er-Jahre Lasten auf, die kaum noch tragbar wären. Das ist der Kern von Generationengerechtigkeit – Entscheidungen zu treffen, deren Wirkung erst in zehn oder fünfzehn Jahren voll durchschlägt. Mein Kollege Peter Patt wird dieses Thema für unsere Fraktion im Plenum vertiefen.

Der Stellenabbau ist im Übrigen auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung: Angesichts einer schrumpfenden erwerbsfähigen Bevölkerung stehen Staat und Wirtschaft zunehmend in Konkurrenz um dieselben Menschen. Eine schlankere Verwaltung ist damit nicht nur eine Finanzfrage, sondern auch eine Standortfrage.

Stellenabbaupfad
Stellenabbaupfad II

Das Haushaltsbegleitgesetz: mehr als Technik

Parallel zum Haushaltsgesetz wird das Haushaltsbegleitgesetz beraten, das in 23 Artikeln zahlreiche Fachgesetze anpasst. Es wird gern als „technisch“ abgetan – tatsächlich stecken darin einige der spürbarsten Veränderungen:

  • Sächsische Haushaltsordnung: Vereinfachungen im Zuwendungsrecht, mehr Flexibilität für Staatsbetriebe, Entlastung der Gremienarbeit – Teil der Modernisierungsagenda.
  • Kita-Finanzierung: Erhöhung des Landeszuschusses um 367 Euro je neunstündig aufgenommenem Kind (siehe oben).
  • Ausbildungsverkehr / Bildungsticket: Festlegung der Landesmittel ab 2027 und Anhebung der Preisobergrenze auf 19 Euro.
  • Schulen in freier Trägerschaft: Neugestaltung der Finanzierung während der Wartefrist und Anpassung der Genehmigungsregelung bei Standorterweiterungen.
  • Wärmeplanung: Bonuszahlungen für Kommunen, die überobligatorisch begonnen haben – die „Vorreiterkommunen“.
  • Landeserziehungsgeld: Das Gesetz tritt außer Kraft.
  • Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte: Die Sonderregelung wird bis zum 31. Juli 2029 fortgeführt.
  • Sparkassenrecht: Rechtsgrundlage für die Verschmelzung der Sachsen-Finanzgruppe auf die letztverbleibende Verbundsparkasse.
HBG I
HBG II
HBG III
HBG IV

Der Blick über 2028 hinaus

Die Mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass die Aufgabe mit diesem Doppelhaushalt nicht erledigt ist. Das strukturelle Defizit ist nicht verschwunden, nur weil es für 2027 und 2028 finanziert werden kann. Dieser Haushalt verschafft uns Zeit – und diese Zeit müssen wir nutzen: Aufgaben überprüfen, Verfahren tatsächlich vereinfachen, Prioritäten neu setzen und den Personalpfad konsequent gehen. Sonst schieben wir das Problem nur in den nächsten Doppelhaushalt.

Einnahmen
Ausgaben

Eine Bitte an alle Fraktionen

Vor uns liegen Wochen intensiver Beratung in den Ausschüssen. Ich hoffe sehr, dass die Diskussion nicht in die Richtung geht: „Hier fehlt noch etwas – und da auch noch.“ Das Prinzip „Wer will noch mal, wer hat noch nicht?“ ist jedenfalls nicht unser Maßstab. Wir machen keinen Klientelhaushalt. Was wir brauchen, ist eine Verständigung auf Prioritäten im Interesse einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

Es ist die Verantwortung aller im Landtag vertretenen Fraktionen, dass dieser Freistaat bis zum Ende des Jahres einen Haushalt bekommt – nicht die Verantwortung der Koalition allein. Denn ein Land ohne beschlossenen Haushalt verwaltet sich nur noch selbst: keine neuen Programme, keine neuen Vorhaben, Planungsunsicherheit für jede Kommune, jeden Träger, jeden Verein, der auf eine Zusage wartet.

Deshalb meine Einladung: Bringen Sie Ihre Vorschläge ein – aber bringen Sie bitte auch die Deckung mit. Wer Mehrausgaben fordert, muss sagen, wo er sie erwirtschaftet. Das ist keine Schikane, das ist Haushaltswahrheit. Wir sind zu Gesprächen bereit und wir sind zu Kompromissen bereit. Was wir nicht zur Disposition stellen, sind die Grundverständigungen dieses Entwurfs: solide Finanzen, starke Kommunen, Vorrang für Investitionen und Bildung.

„Sachsen hat es verdient, dass wir in bewegten Zeiten ein stabiler Anker bleiben.“

Jan Löffler