Der kommunale Finanzausgleich: eine große Lösung
Der kommunale Finanzausgleich ist in diesem Doppelhaushalt der vielleicht wichtigste Einzelpunkt – und er ist gelungen. Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, sich mit der kommunalen Familie zu verständigen. Diese Einigung löst nicht alle Probleme; das behauptet auch niemand. Aber sie ist eine tragfähige Lösung, die die Leistungsfähigkeit von Kommunen und Land in einer schwierigen Zeit erhält. Mein Dank gilt allen Beteiligten, auf beiden Seiten des Tisches.
Der kommunale Finanzausgleich wächst gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt um 1,3 Milliarden Euro. Die Einigung umfasst dabei 930 Millionen Euro, die über das bestehende Regelwerk hinausgehen; zusätzlich stellt der Freistaat 830 Millionen Euro aus Landesmitteln bereit.
Die wesentlichen Bausteine im Einzelnen:
- Soziallastenausgleich: neu eingeführt im Umfang von 322 Millionen Euro jährlich. Landkreise und kreisfreie Städte werden bei den steigenden Sozialausgaben entlastet. Die Verteilung orientiert sich vor allem an der Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften; kreisfreie Städte und Landkreise erhalten zusätzlich feste Vorwegausgleiche.
- Kita-Landespauschale: Anhebung um 367 Euro je neunstündig aufgenommenem Kind, eine Entlastung der Städte und Gemeinden um rund 90 Millionen Euro. Entscheidend ist die künftige Dynamisierung entsprechend der Betriebskostenentwicklung – das Land trägt sein Drittel damit auch bei steigenden Kosten dauerhaft mit.
- Wohngeldentlastung: Die lange umstrittene Weitergabe wird durch eine feste Landeszuweisung im Soziallastenausgleich ersetzt.
- Befrachtungen aufgehoben: Die Mitfinanzierungsanteile bei Brandschutz, Schulhausbau sowie Wasser und Abwasser werden aus dem SächsFAG herausgelöst; die Brandschutzförderung erfolgt künftig regelgebunden außerhalb des Finanzausgleichs.
- Gewässerlastenausgleich wird finanziell abgesichert und fortgeführt; neu eingeführt wird ein
- Kurlastenausgleich von 7 Millionen Euro jährlich, hälftig finanziert aus SächsFAG und Landeshaushalt.
- Digitale Endgeräte: Die Kommunen werden von 2026 bis 2030 von der Finanzierung der Ersatzbeschaffung freigestellt – rund 3,5 Millionen Euro Entlastung pro Jahr.
- Investitionsbooster: Die Überkompensation der Kommunen wird vom Gleichmäßigkeitsgrundsatz freigestellt, was ihnen in 2027/2028 Mehreinnahmen von 80 Millionen Euro belässt.
So richtig diese Einigung ist – eine Wahrheit gehört dazu: Bei bundesweit steigenden Sozialausgaben bleibt der Handlungsdruck auf Bundesebene bestehen. Die Länder können nicht dauerhaft den Reparaturbetrieb für ausbleibende Kompensationen übernehmen. Auch das werden wir weiter deutlich machen.
Für die CDU-Fraktion wird unser innenpolitischer Sprecher Ronny Wähner den kommunalen Finanzausgleich im Plenum im Einzelnen behandeln. Uns ist wichtig, dass von diesem Haus ein Zeichen ausgeht: Wir stehen in dieser herausfordernden Zeit gemeinsam mit unseren Kommunen an einer Seite. Denn dort entscheidet sich, ob die Kita öffnet, ob die Schule saniert wird, ob die Feuerwehr ausrücken kann. Der Freistaat ist nur so stark wie seine Städte, Gemeinden und Landkreise.