Das Kabinett hat heute die Novelle der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Danach dürfen Windkraftanlagen zukünftig nur noch in einer Mindestentfernung von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung errichtet werden. Zudem müssen Gemeinde- und Ortschaftsräte in die Planung neuer Anlagen zukünftig stärker einbezogen werden.

Dazu Jan Löffler: „Die neue Festschreibung des Mindestabstandes für Windkraftanlagen ist wichtig für viele Menschen in unserer Region. Damit setzen wir ein zentrales Ziel aus dem Koalitionsvertrag um und erhöhen die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort.“

Die Festschreibung eines Mindestabstandes gilt dabei grundsätzlich im sogenannten beplanten Innenbereich, also beispielsweise für normale Ortslagen. Im sogenannten unbeplanten Außenbereich gilt sie ab fünf Wohngebäuden.

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