Die Haushaltsgesetzgebung stellt das Königsrecht des Parlaments dar. So ist die Entscheidung darüber, welche finanzpolitischen Schwerpunkte in den kommenden Jahren gesetzt werden, seit je her zentral für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Freistaates Sachsen. Auch deshalb waren die Verhandlungen zum Doppelhaushalt in den vergangenen Jahren oft geprägt von unterschiedlichen Positionen, hitzigen Streitigkeiten und teilweise einschneidenden Kompromissen.

Die aktuelle pandemische Lage verstärkt die Bedeutung der richtigen haushälterischen Schwerpunktsetzung weiter und stellte auch die Haushaltsaufstellung vor besondere Herausforderungen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Haushaltsverfahren in diesem Jahr um mehrere Monate nach hinten verschoben, denn normalerweise ist die Debatte bis Ende des geltenden Haushaltsjahres abgeschlossen. Zudem wird die verantwortungsvolle Haushaltsgestaltung vor dem Hintergrund der, zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits freigegebenen, neuen Kreditermächtigungen massiv erschwert.

Dies stellte die groben Rahmenbedingungen der Haushaltsverhandlungen, welche seit Dezember 2020 laufen, dar. Auf der Grundlage des Haushaltsentwurfes der Staatsregierung diskutierten wir im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages über insgesamt 890 Änderungsanträge über alle Ministerien verteilt, 450 davon stammten von den Koalitionsfraktionen. Der nun zum Beschluss vorliegende Haushalt weist 21.339.024.500 EUR für das Jahr 2021 und 21.841.476.900 EUR für das Jahr 2022 aus – ein nie dagewesenes Volumen. Somit stehen in den kommenden beiden Jahren rund 2 Mrd. Euro mehr zur Verfügung als noch im Doppelhaushalt 2019/2020.

Insgesamt haben wir mit Abschluss unserer Klausurtagung in der letzten Woche einen Haushalt beschlossen, der notwendige Stabilität mit einem klaren Blick in die Zukunft verbindet. Der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Haushaltsgesetz in der kommenden Woche steht somit nichts mehr im Weg.

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